Radspur auf Oxfordstraße, Bonn

Guido Déus und die Verwaltung machen tabula rasa beim Radverkehr

In der kurzfristig für die heutige Sitzung des Stadtrats veröffentlichten Beschlussvorlage des Dezernats III schlägt die von OB Déus geführte Verwaltung im Endeffekt nicht weniger als die Sperrung der Oxfordstraße, der Adenauerallee und des Wanderslebrings für den Radverkehr vor.

Seit der Sperrung der Nordbrücke hat sich der Radverkehr auf der Kennedybrücke verdoppelt. Viel mehr Menschen nutzen das Rad, um zum Arbeitsplatz, in die Stadt oder zu Verabredungen zu kommen. Anstatt die Bedeutung dieser Entlastung der Autofahrspuren zu erkennen und den Radverkehr gezielt zu fördern, setzt das Dezernat Wiesner in enger Abstimmung mit Oberbürgermeister Guido Déus auf den kompletten Rollback. Der Autoverkehr soll auf der Oxfordstraße und der Adenauerallee wieder jeweils zwei Fahrspuren bekommen, damit noch mehr Autos durch die Stadt rollen können. Dafür soll ggf. der Radverkehr auf diesen Strecken verboten und auf weitläufige – und im Fall der Oxfordstraße fragliche – Umwege geführt werden. Die vielen Ziele auf der Adenauerallee sind mit dem Rad dann nur noch illegal über den Gehweg zu erreichen. Alle möglichen Ersatzmaßnahmen für den Radverkehr werden nur zur Prüfung angekündigt, der Wegfall der Radspuren soll aber direkt erfolgen.

Obwohl aktuell nicht nur Radentscheid, ADFC und VCD sondern auch Experten bis zum ADAC auf die Bedeutung des Radverkehrs hinweisen und vor der Wegnahme von Rad- und Umweltspuren warnen, kommt von Task Force, Dezernat und Oberbürgermeister ein solcher Vorschlag auf den Tisch. Wir sind entsetzt über diesen Vorschlag. „Vorfahrt Autoverkehr“ scheint die Devise der Handelnden zu sein. Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger sind scheinbar kein Teil des Verkehrs im Verständnis von OB und Verwaltung. Zumindest wird nicht wahrgenommen, welch entlastender Faktor sie in den letzten Tagen waren und weiter sein könnten. Anstatt den Radfahrenden zu danken und mehr Menschen zu ermutigen, das Auto stehen zu lassen, wird der Radverkehr maximal auf „Schutzstreifen“ abgedrängt oder im Zweifel ganz verboten.

In Zeiten der Navigationssysteme werden Autos und Lkw kurzfristig auf die Strecken geschickt, die wenige Minuten Zeitvorteil versprechen. Die Folge ist, dass sich dort dann auch Staus bilden. Jede weitere Fahrspur, die man in der Innenstadt anderen Verkehrsformen nimmt und dem Autoverkehr zuschlägt, werden binnen Minuten genauso vollgestaut sein. Der Nutzen der aktuellen Vorschläge wird gering, der Schaden, insbesondere für den Radverkehr, wird erheblich sein.

Jetzt braucht es politische Sachlichkeit und Vernunft, um diesen Vorschlag abzulehnen und Sinnvolles zu fordern. Aber wo steht die CDU, die alle Verkehrsmaßnahmen der letzten fünf Jahren als ideologische Unvernunft dargestellt haben? Die Zentrierung auf den Autoverkehr und die Jahrzehnte alte Idee, mit mehr Straßen Entlastung zu schaffen, ist auch nur Ideologie und wissenschaftlich schwer zu untermauern. Und wo steht die SPD in Verkehrsfragen, die sich in der letzten Legislaturperiode mit für Oxfordstraße und viele Radverkehrsmaßnahmen stark gemacht haben? Wird sie für die Rückabwicklung der Fahrradinfrastruktur stimmen?

Der Maßnahmenvorschlag wird mit Dringlichkeit begründet und nur wenige Stunden vor der Ratssitzung vorgelegt. Man wartet nicht einmal die zwei Wochen dauernde Prüffrist der Autobahn GmbH ab, um dann zu wissen, wie wesentlich die Schäden sind und wie lange die Sperrung dauern wird. Stattdessen wird die Situation schamlos ausgenutzt, um Fakten zu schaffen. Wenn diese Vorlage angenommen wird, wird es nur wenige Tage dauern, bis die Radspuren Geschichte sind. Akzeptable, gesicherte Alternativrouten werden, wenn überhaupt, erst nach Wochen oder Monaten zur Verfügung stehen.

Aus der Beschlussvorlage

Um sachlich zu bleiben ergänzen wir hier Auszüge aus der Beschlussvorlage (aus Allris Bonn, 11.06.26 10:30 Uhr)für die Ratssitung am heutigen Tag. Bitte bildet euch eure Meinung dazu.

Die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen haben alle das gemeinsame Ziel, die Auswirkungen der Nordbrücken-Sperrung bestmöglich abzumildern. Gleichzeitig bestehen aufgrund der zu erwartenden Eingewöhnungsphasen gewisse Unsicherheiten im Hinblick auf die konkrete Entwicklung der Verkehre. Dennoch sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Die zu beschließenden Maßnahmen werden deshalb temporär betrachtet und unterliegen einer fortlaufenden Beobachtung ihrer Wirksamkeit sowie, wo notwendig, einer Nachjustierung.

….

1.6. Die Verwaltung wird beauftragt, die B56 im Abschnitt Kölnstraße bis Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten Friedhof (Fahrtrichtung Westen) so umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.

Zu 1.6 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Kölnstraße und Am Alten Friedhof, B 56 – Fahrtrichtung Westen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Gleichzeitig soll eine sichere Radverkehrsführung gewährleistet werden. Dort wo dem Radverkehr attraktive und kurze Alternativrouten angeboten werden können, kann dieser entsprechend umgeleitet werden. Dabei ist insbesondere auf die Sicherheit des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs zu achten. U.a. sind dabei die vorherrschenden Verkehrsstärken maßgeblich.

Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.

Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden:

  • Zwischen Maarhofplatz und Maxstraße (Fahrtrichtung Westen) wird der Radverkehr entweder auf einem Schutzstreifen oder in Teilen in der Nebenanlage (ab Wilhelmstraße) geführt. Dazu ist ggf. der Entfall einer Ladezone zwischen Maarhofplatz und Wilhelmstraße erforderlich.
  • Die Umweltspur zwischen Landgericht und Bornheimer Straße entfällt.
  • Der Radfahrstreifen zwischen Bornheimer Straße und Kreisel Am Alten Friedhof wird in einen Radschutzstreifen umgewandelt oder entfällt.

1.7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße vom Kreisverkehr Am Alten Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer Straße bis zur Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) so umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.

Zu 1.7 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Am Alten Friedhof und Kasernenstraße, B 56 – Fahrtrichtung Osten

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz liegt auf einer Hauptachse des ÖPNV. Insgesamt 18 städtische und regionale Buslinien verkehren auf dieser Achse und profitieren von der Umweltspur. Zur Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV soll die Umweltspur in diesem Bereich erhalten bleiben.

Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden:

  • Der Radfahrstreifen auf der Straße Am Alten Friedhof wird aufgehoben.
  • Der Abschnitt zwischen Einmündung Bornheimer Straße und Kasernenstraße bedarf einer vertieften Prüfung.
  • Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz wird beibehalten.

Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.

1.8. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. Die Datenerhebung wird fortgeführt, um die Entwicklung der Verkehrsmengen eng beobachten zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskonforme 4-spurige Führung des KFZ-Verkehrs auf der Adenauerallee (2 Fahrstreifen je Fahrtrichtungen) inkl. richtlinienkonformer Radverkehrsführung umzusetzen. Das Vorgehen ist eng mit der Bezirksregierung Köln als Oberer Verkehrsbehörde und der Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. 

Sollte der Radverkehr nicht von Beginn an (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr auf gesamter Länge übergangsweise untersagt werden. Für diesen Fall sind Optimierungen der Umleitungsrouten für eine sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Sollte dauerhaft keine sichere Radführung auf einer 4-spurigen Adenauerallee möglich sein, wird die Radverkehrsführung beispielsweise auf Kaiserstraße, Rheinufer und Weberstraße priorisiert weiterentwickelt.

Zu 1.8 Vier-Spurigkeit der Adenauerallee für den MIV

Abgesehen davon, dass die Adenauerallee eine wichtige Verbindung zwischen Nord und Südbrücke darstellt, die als solche, insbesondere im Kontext der Sperrung der Nordbrücke, eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit für den MIV aufweisen sollte, kommt der vorgeschlagenen Änderung der Querschnittsaufteilung eine weitere Bedeutung zu.. In der Straße Am Hofgarten kommt es unter bestimmten Verkehrsbedingungen zu einer extrem hohen Verkehrsbelastung, wie in der Vergangenheit häufiger zu beobachten war. Es kam zu Rückstauerscheinungen bis in die Marktgarage und zu erheblichen Behinderungen des ÖPNV in der Rathausgasse. Der zweistreifige Rechtsabbieger aus der Straße Am Hofgarten und der Verzicht auf eine Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Norden wird diesen Staueffekten deutlich entgegen wirken. Hierdurch ist eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung der Adenauerallee in Fahrtrichtung Süden zu erwarten, wenn es erneut zu einer entsprechenden Verkehrslage kommt.

Um kurzfristig eine rechtssichere Anordnung einer 4-spurigen Verkehrsführung der Adenauerallee zu ermöglichen, soll der Radverkehr in einem ersten Schritt auf der Adenauerallee untersagt und auf Parallelrouten verlagert werden. Bei Erfolg der Maßnahme wird die Verwaltung erarbeiten, mit welchen baulichen Maßnahmen der Verkehr im 2-spurigen MIV und Radverkehr je Fahrtrichtung geführt werden kann.

Zur Umleitung des Radverkehrs auf attraktive Parallelrouten empfiehlt die Verwaltung die Prüfung der im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen. Mit den Maßnahmen können dem Radverkehr im Nebenstraßennetz des Kfz-Verkehrs attraktive Routen angeboten werden. Durch die deutlich erkennbare Ausgestaltung der Parallelrouten für den Radverkehr werden Routen im Nebenstraßennetz auch für Menschen erkenntlich sein, die im Zuge der Nordbrückensperrung auf das Fahrrad umsteigen und wenig Kenntnis bezüglich geeigneter und sicherer Radverkehrsrouten abseits der Hauptstraßen verfügen.

Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.

Die Beibehaltung der Messung liefert wertvolle Vergleichsdaten zur Dokumentation der Sondersituation. Die Qualität und die Aussagekraft der Datenreihe nimmt durch die Sondersituation nochmals zu. Darüber hinaus können diese Daten auch dazu genutzt werden, um Maßnahmen zur Kanalisierung von Verkehren auf Hauptverkehrsstraßen zu begründen. Ein Austausch mit übergeordneten Behörden (LANUV) ist unabhängig von der Sondersituation für die nächsten Monate im Rahmen der Freigabe Schwerverkehr Reuterstraße vereinbart worden.

Kommentare

14 Kommentare zu „Guido Déus und die Verwaltung machen tabula rasa beim Radverkehr“

  1. Avatar von Christian Wimmer
    Christian Wimmer

    Die schamlose Rückabwicklung durch Deus und die Autopopulisten war leider abzusehen. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überraschen, erwarte aber, dass die SPD sich mit zum Totengräber machen wird.
    Deshalb müssen die Interessenvertreter einer nicht nur auf den MIV ausgelegten Mobilität sich dringend zusammentun und alle rechtlichen Möglichkeiten (Eilanträge, Klagen, Ratgeber wie Privatpersonen sich hier am besten anschließen können)ausschöpfen und für regelmäßige Raddemos,Spenden spezifisch für diese Zwecke mobilisieren (auch Werbung z.B. in Köln machen, wobei man ja in Teilen weiter ist als in Bonn).

  2. Avatar von M. E.
    M. E.

    echt jetzt? die wollen mitten in der Stadt radverkehr untersagen? die spinnen, die römer.

    1. Avatar von Martin Pelzer
      Martin Pelzer

      Sie wollen es nicht nur tun – sie haben es im Stadtrat leider eben wirklich beschlossen.

  3. Avatar von Cornelius
    Cornelius

    Das Ganze ist schon sehr traurig. Es ist zwar schön zu sehen, dass Grüne, Linke und Volt sich entschieden dagegen gestellt haben, aber ohne die SPD wird es schwierig in Zukunft noch politische Fortschritte zu erzielen. Und die SPD scheint ja eher daran interessiert die Umbauten aus den letzten Jahren möglichst schnell rückgängig zu machen.

    Vielleicht hilft das ganze aber auch dabei endlich diesen absurden Mythos zu beenden, dass das Fahrrad in Bonn bei allem immer höchste Priorität hat.

  4. Avatar von Kölnradler
    Kölnradler

    Hier und jetzt ist es an der Zeit, dass der ADFC seine Muskeln spielen lässt und auf Rechtswegen Klage, möglichst im Eilverfahren, erhebt. Das Untersagen von Verkehrsarten auf Straßen bedarf einer vorhergehenden Umwidmung, was auf einer innerstädtischen Straße, auf der sich links und rechts Geschäfte befinden und Menschen wohnen, sehr wahrscheinlich nicht umsetzen lässt. Auch eine temporäre Aussperrung bedarf einer ordentlichen Prüfung und Begründung. Der MIV braucht 4 statt 2 Fahrstreifen wird nicht genügen.

    1. Avatar von Fleximobilist
      Fleximobilist

      Das ist ein interessanter Aspekt und sehr guter Ansatz, um diesen Irrsinn, das Radfahren in Teilen der Innenstadt zu verbieten, zu verhindern.

      Wie rückständig und starrsinnig kann man eigentlich sein?! 🤦🏻 Anstatt die Sperrung der Nordbrücke zum Anlass zu nehmen, die Verkerhrswende schneller voran zu bringen. Was hat uns alle diese Probleme denn beschert?! Eben, die jahrzehntelange politische Fokussierung auf und allgegenwärtigen Dominierung durch den Autoverkehr! Obwohl es alle, wirklich alle, besser wissen. Wie bei so vielen Dingen: kein Erkenntnisproblem, sondern es scheitert an der Umsetzung durch beharrlichen Veränderungsunwillen in der Bevölkerung. Unfassbar, aber was will man da von der CDU und einer provinziellen Bonner Verwaltung auch erwarten …

      Grüße gehen raus nach Utrecht! 😊

  5. Avatar von M.R.
    M.R.

    Wie unfassbar dumm ist die Entscheidung den Radverkehr zu benachteiligen. Die gegenwärtige Situation sollte eher als Chance genutzt werden den Autoverkehr in der Stadt zu reduzieren und Radverkehr und ÖPNV zu stärken.
    Ich kann es nicht fassen.

  6. Avatar von
    Anonym

    Die entscheidende Frage ist: Wie geht es weiter?

    Der bereits in den Kommentaren erwähnte Rechtsweg ist sicherlich eine sinnvolle Option und sollte konsequent verfolgt werden. Gleichzeitig ist es jetzt wichtig, möglichst viele Menschen zu mobilisieren, nicht nur Radfahrende, sondern alle, denen sichere und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur am Herzen liegt. Je breiter der Widerstand, desto schwerer lässt er sich ignorieren.

    Wie kann man als Privatperson konkret aktiv werden? Und gibt es Möglichkeiten, die Sache finanziell zu unterstützen?

    1. Avatar von Steffen
      Steffen

      Danke, für das Unterstützungsangebot. Das können wir gut gebrauchen. Wir besprechen aktuell die nächsten notwendigen Schritte und werden Vorschläge dazu machen. Wir informieren dann über unseren Newsletter und über Social Media.

  7. Avatar von Rainer aus Bonn

    eine einfache oder willkürliche Sperrung wichtiger Straßen für den Radverkehr ist rechtlich extrem hürdenreich und dürfte vor Gericht scheitern.
    Das deutsche Straßenverkehrsrecht sieht Fahrräder als gleichwertige Fahrzeuge an, die grundsätzlich die Fahrbahn benutzen dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Verdrängung kann eine Stadtverwaltung nicht „einfach so auf die Schnelle“ beschließen. Der Stadtrat hat zwar ein politisches Notfallpaket verabschiedet, die tatsächliche verkehrsrechtliche Umsetzung muss jedoch strengen gesetzlichen Kriterien standhalten.
    Die Hürden für Verbote im Straßenverkehr sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sehr hoch:

    * Grundsatz der Fahrbahnnutzung: Laut § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen – das gilt explizit auch für Fahrräder.
    * Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage: Um den Radverkehr von einer Straße per Schild (Verbot für Radfahrende, Zeichen 254) komplett auszusperren oder ihn per Radwegebenutzungspflicht auf Nebenstraßen zu zwingen, fordert § 45 Abs. 9 StVO den Nachweis einer „das allgemeine Risiko erheblich übersteigenden Gefahrenlage“.
    * Das Paradoxon der Begründung: Wenn die Stadt argumentiert, dass das Radfahren auf der Adenauerallee zu gefährlich ist, weil man dort vier Autospuren markiert hat, hat sie diese Gefahr selbst geschaffen. Gerichte neigen in solchen Fällen dazu, die Sperrung für rechtswidrig zu erklären, da die Behörde verpflichtet ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, statt Schwächere einfach zu verbieten.
    * Leistungsfähigkeit von Parallelrouten: Eine rechtssichere Verweisung auf Nebenstraßen ist nur zulässig, wenn diese Routen die Verkehrsmenge auch tatsächlich sicher und ohne unzumutbare Umwege aufnehmen können.

    Dass die Stadt Bonn mit unzureichend begründeten Verkehrsregeln vor Gericht scheitert, hat die Vergangenheit bereits gezeigt. Das Verwaltungsgericht Köln kassierte in den Vorjahren mehrfach übereilte Maßnahmen der Stadt – damals allerdings umgekehrt, als eine Fahrradstraße in Ückesdorf gekippt wurde, weil die Stadt die Gefahrenlage für Radfahrende rechtlich nicht sauber begründet hatte.

    diese Argumentation deckt sich mit den Warnungen von Verkehrsforschern: Wenn die mühsam aufgebauten Rad-Infrastrukturen zurückgebaut werden, bricht der Anreiz zum Umstieg weg. Die Folge ist der beschriebene Rebound-Effekt: Radfahrende steigen aus Sicherheitsgründen zurück aufs Auto um und verstopfen genau jene Spuren, die man eigentlich für den Kfz-Verkehr freigeben wollte.

  8. Avatar von Rainer aus Bonn

    Ich habe alle Überlegungen von heute morgen mit einer kleinen Spur von Polemik zusammengefasst: https://train-und-coach.de/gottdeus-ist-nicht-allmaechtig.html

  9. Avatar von Bike4All
    Bike4All

    Solange Radfahrer nicht versichert sind, die Verkehrsregeln nicht kennen und keine Prüfung abgelegt haben sind Radfahrer und Autofahrer, auf ein und er selben Straße nicht Sinnvoll.
    Autoverkehr und Radfahrer benötigen komplett getrennte Straßen.
    z.B. Eine Autostraße und eine parallele Radstraße. Aber keine Mischnutzung.

    1. Avatar von Steffen
      Steffen

      Prinzipiell sind wir auch dafür, jeder Verkehrsart eine eigene Verkehrsfläche zu geben, um Konflikte zu vermeiden. Allerdings geht das so gut wie nirgendwo, weil der Raum fehlt und weil jedes Haus mit dem Auto/Rettungswagen erreichbar sein soll. Während Auto und Menschen zu Fuß weitgehend voneinander getrennt sind – wenn man vom Gehwegparken absieht – müssen Radfahrende in aller Regel sich entweder mit dem Auto oder dem Fußverkehr die Fläche teilen.
      Ihr Urteil über die Radfahrenden klingt für mich nicht realitätsnah. Ich geh davon aus, dass der weitaus größte Teil der Radfahrende eine Haftpflichtversicherung hat und auch, dass unter denen ab 18 Jahren ein großer Anteil einen Führerschein hat. Gerade jetzt sind viele vom Auto aufs Rad umgestiegen. Dürfen die auf die Fahrbahn?

    2. Avatar von Frank
      Frank

      Ich bin versichert, habe eine Prüfung bestanden und halte mich an die Regeln. Darf ich jetzt auf der Strasse Radfahren oder kommt noch ein absurdes Gegenargument?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert