Seit der Sperrung der Nordbrücke hat sich der Radverkehr auf der Kennedybrücke verdoppelt. Viel mehr Menschen nutzen das Rad, um zum Arbeitsplatz, in die Stadt oder zu Verabredungen zu kommen. Anstatt die Bedeutung dieser Entlastung der Autofahrspuren zu erkennen und den Radverkehr gezielt zu fördern, setzt das Dezernat Wiesner in enger Abstimmung mit Oberbürgermeister Guido Déus auf den kompletten Rollback. Der Autoverkehr soll auf der Oxfordstraße und der Adenauerallee wieder jeweils zwei Fahrspuren bekommen, damit noch mehr Autos durch die Stadt rollen können. Dafür soll ggf. der Radverkehr auf diesen Strecken verboten und auf weitläufige – und im Fall der Oxfordstraße fragliche – Umwege geführt werden. Die vielen Ziele auf der Adenauerallee sind mit dem Rad dann nur noch illegal über den Gehweg zu erreichen. Alle möglichen Ersatzmaßnahmen für den Radverkehr werden nur zur Prüfung angekündigt, der Wegfall der Radspuren soll aber direkt erfolgen.
Obwohl aktuell nicht nur Radentscheid, ADFC und VCD sondern auch Experten bis zum ADAC auf die Bedeutung des Radverkehrs hinweisen und vor der Wegnahme von Rad- und Umweltspuren warnen, kommt von Task Force, Dezernat und Oberbürgermeister ein solcher Vorschlag auf den Tisch. Wir sind entsetzt über diesen Vorschlag. „Vorfahrt Autoverkehr“ scheint die Devise der Handelnden zu sein. Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger sind scheinbar kein Teil des Verkehrs im Verständnis von OB und Verwaltung. Zumindest wird nicht wahrgenommen, welch entlastender Faktor sie in den letzten Tagen waren und weiter sein könnten. Anstatt den Radfahrenden zu danken und mehr Menschen zu ermutigen, das Auto stehen zu lassen, wird der Radverkehr maximal auf „Schutzstreifen“ abgedrängt oder im Zweifel ganz verboten.
In Zeiten der Navigationssysteme werden Autos und Lkw kurzfristig auf die Strecken geschickt, die wenige Minuten Zeitvorteil versprechen. Die Folge ist, dass sich dort dann auch Staus bilden. Jede weitere Fahrspur, die man in der Innenstadt anderen Verkehrsformen nimmt und dem Autoverkehr zuschlägt, werden binnen Minuten genauso vollgestaut sein. Der Nutzen der aktuellen Vorschläge wird gering, der Schaden, insbesondere für den Radverkehr, wird erheblich sein.
Jetzt braucht es politische Sachlichkeit und Vernunft, um diesen Vorschlag abzulehnen und Sinnvolles zu fordern. Aber wo steht die CDU, die alle Verkehrsmaßnahmen der letzten fünf Jahren als ideologische Unvernunft dargestellt haben? Die Zentrierung auf den Autoverkehr und die Jahrzehnte alte Idee, mit mehr Straßen Entlastung zu schaffen, ist auch nur Ideologie und wissenschaftlich schwer zu untermauern. Und wo steht die SPD in Verkehrsfragen, die sich in der letzten Legislaturperiode mit für Oxfordstraße und viele Radverkehrsmaßnahmen stark gemacht haben? Wird sie für die Rückabwicklung der Fahrradinfrastruktur stimmen?
Der Maßnahmenvorschlag wird mit Dringlichkeit begründet und nur wenige Stunden vor der Ratssitzung vorgelegt. Man wartet nicht einmal die zwei Wochen dauernde Prüffrist der Autobahn GmbH ab, um dann zu wissen, wie wesentlich die Schäden sind und wie lange die Sperrung dauern wird. Stattdessen wird die Situation schamlos ausgenutzt, um Fakten zu schaffen. Wenn diese Vorlage angenommen wird, wird es nur wenige Tage dauern, bis die Radspuren Geschichte sind. Akzeptable, gesicherte Alternativrouten werden, wenn überhaupt, erst nach Wochen oder Monaten zur Verfügung stehen.
Aus der Beschlussvorlage
Um sachlich zu bleiben ergänzen wir hier Auszüge aus der Beschlussvorlage (aus Allris Bonn, 11.06.26 10:30 Uhr)für die Ratssitung am heutigen Tag. Bitte bildet euch eure Meinung dazu.
Die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen haben alle das gemeinsame Ziel, die Auswirkungen der Nordbrücken-Sperrung bestmöglich abzumildern. Gleichzeitig bestehen aufgrund der zu erwartenden Eingewöhnungsphasen gewisse Unsicherheiten im Hinblick auf die konkrete Entwicklung der Verkehre. Dennoch sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Die zu beschließenden Maßnahmen werden deshalb temporär betrachtet und unterliegen einer fortlaufenden Beobachtung ihrer Wirksamkeit sowie, wo notwendig, einer Nachjustierung.
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1.6. Die Verwaltung wird beauftragt, die B56 im Abschnitt Kölnstraße bis Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten Friedhof (Fahrtrichtung Westen) so umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Zu 1.6 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Kölnstraße und Am Alten Friedhof, B 56 – Fahrtrichtung Westen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Gleichzeitig soll eine sichere Radverkehrsführung gewährleistet werden. Dort wo dem Radverkehr attraktive und kurze Alternativrouten angeboten werden können, kann dieser entsprechend umgeleitet werden. Dabei ist insbesondere auf die Sicherheit des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs zu achten. U.a. sind dabei die vorherrschenden Verkehrsstärken maßgeblich.
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden:
- Zwischen Maarhofplatz und Maxstraße (Fahrtrichtung Westen) wird der Radverkehr entweder auf einem Schutzstreifen oder in Teilen in der Nebenanlage (ab Wilhelmstraße) geführt. Dazu ist ggf. der Entfall einer Ladezone zwischen Maarhofplatz und Wilhelmstraße erforderlich.
- Die Umweltspur zwischen Landgericht und Bornheimer Straße entfällt.
- Der Radfahrstreifen zwischen Bornheimer Straße und Kreisel Am Alten Friedhof wird in einen Radschutzstreifen umgewandelt oder entfällt.
1.7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße vom Kreisverkehr Am Alten Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer Straße bis zur Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) so umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Zu 1.7 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Am Alten Friedhof und Kasernenstraße, B 56 – Fahrtrichtung Osten
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz liegt auf einer Hauptachse des ÖPNV. Insgesamt 18 städtische und regionale Buslinien verkehren auf dieser Achse und profitieren von der Umweltspur. Zur Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV soll die Umweltspur in diesem Bereich erhalten bleiben.
Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden:
- Der Radfahrstreifen auf der Straße Am Alten Friedhof wird aufgehoben.
- Der Abschnitt zwischen Einmündung Bornheimer Straße und Kasernenstraße bedarf einer vertieften Prüfung.
- Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz wird beibehalten.
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
1.8. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. Die Datenerhebung wird fortgeführt, um die Entwicklung der Verkehrsmengen eng beobachten zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskonforme 4-spurige Führung des KFZ-Verkehrs auf der Adenauerallee (2 Fahrstreifen je Fahrtrichtungen) inkl. richtlinienkonformer Radverkehrsführung umzusetzen. Das Vorgehen ist eng mit der Bezirksregierung Köln als Oberer Verkehrsbehörde und der Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen.
Sollte der Radverkehr nicht von Beginn an (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr auf gesamter Länge übergangsweise untersagt werden. Für diesen Fall sind Optimierungen der Umleitungsrouten für eine sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Sollte dauerhaft keine sichere Radführung auf einer 4-spurigen Adenauerallee möglich sein, wird die Radverkehrsführung beispielsweise auf Kaiserstraße, Rheinufer und Weberstraße priorisiert weiterentwickelt.
Zu 1.8 Vier-Spurigkeit der Adenauerallee für den MIV
Abgesehen davon, dass die Adenauerallee eine wichtige Verbindung zwischen Nord und Südbrücke darstellt, die als solche, insbesondere im Kontext der Sperrung der Nordbrücke, eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit für den MIV aufweisen sollte, kommt der vorgeschlagenen Änderung der Querschnittsaufteilung eine weitere Bedeutung zu.. In der Straße Am Hofgarten kommt es unter bestimmten Verkehrsbedingungen zu einer extrem hohen Verkehrsbelastung, wie in der Vergangenheit häufiger zu beobachten war. Es kam zu Rückstauerscheinungen bis in die Marktgarage und zu erheblichen Behinderungen des ÖPNV in der Rathausgasse. Der zweistreifige Rechtsabbieger aus der Straße Am Hofgarten und der Verzicht auf eine Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Norden wird diesen Staueffekten deutlich entgegen wirken. Hierdurch ist eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung der Adenauerallee in Fahrtrichtung Süden zu erwarten, wenn es erneut zu einer entsprechenden Verkehrslage kommt.
Um kurzfristig eine rechtssichere Anordnung einer 4-spurigen Verkehrsführung der Adenauerallee zu ermöglichen, soll der Radverkehr in einem ersten Schritt auf der Adenauerallee untersagt und auf Parallelrouten verlagert werden. Bei Erfolg der Maßnahme wird die Verwaltung erarbeiten, mit welchen baulichen Maßnahmen der Verkehr im 2-spurigen MIV und Radverkehr je Fahrtrichtung geführt werden kann.
Zur Umleitung des Radverkehrs auf attraktive Parallelrouten empfiehlt die Verwaltung die Prüfung der im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen. Mit den Maßnahmen können dem Radverkehr im Nebenstraßennetz des Kfz-Verkehrs attraktive Routen angeboten werden. Durch die deutlich erkennbare Ausgestaltung der Parallelrouten für den Radverkehr werden Routen im Nebenstraßennetz auch für Menschen erkenntlich sein, die im Zuge der Nordbrückensperrung auf das Fahrrad umsteigen und wenig Kenntnis bezüglich geeigneter und sicherer Radverkehrsrouten abseits der Hauptstraßen verfügen.
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Die Beibehaltung der Messung liefert wertvolle Vergleichsdaten zur Dokumentation der Sondersituation. Die Qualität und die Aussagekraft der Datenreihe nimmt durch die Sondersituation nochmals zu. Darüber hinaus können diese Daten auch dazu genutzt werden, um Maßnahmen zur Kanalisierung von Verkehren auf Hauptverkehrsstraßen zu begründen. Ein Austausch mit übergeordneten Behörden (LANUV) ist unabhängig von der Sondersituation für die nächsten Monate im Rahmen der Freigabe Schwerverkehr Reuterstraße vereinbart worden.


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